EuGH entscheidet am 3. Juli 2012 über die Zulässigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware
Am 3. Juli 2012 verkündet der
Europäische Gerichtshof das Urteil im Verfahren Oracle ./. usedSoft (Rs. C-128/11). Oracle wird in diesem Verfahren unter der Federführung von Rechtsanwältin Dr. Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälte verteten.
Das Urteil wird von der Softwarebranche mit großer Spannung erwartet. Der Generalanwalt beim EuGH vertrat in seinen
Schlussanträgen die Auffassung, dass der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen unzulässig ist. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind allerdings für das Gericht nicht bindend. In der überwiegenden Anzahl der Fälle folgt der EuGH jedoch dem Votum des Generalanwalts.
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