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Gebrauchtsoftware: BGH verweist Rechtsstreit im Fall usedSoft an das OLG München zurück

31.07.2013 | Gebrauchtsoftware | von Dr. Truiken J. Heydn

Der BGH hat mit Urteil vom 17. Juli 2013, dessen Gründe noch nicht vorliegen, den Rechtsstreit im Fall usedSoft (Az. I ZR 129/08) an das OLG München zurückverwiesen. Das OLG München muss nun feststellen, ob das Geschäftsmodell von usedSoft die Anforderungen an einen legalen Handel mit gebrauchter Software erfüllt. Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 (Az. C-128/11) diverse Voraussetzungen formuliert, die vorliegen müssen, damit sich ein Gebrauchtsoftwarehändler auf den Grundsatz der Erschöpfung berufen kann. So dürfen etwa keine Lizenzen aufgespaltet werden, und der Ersterwerber der Software muss seine Kopie unbrauchbar machen.

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