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Markus Schmidt

Rechtsanwalt


mschmidt@tcilaw.de

Tel.: +49/(0)30/2005420

 

Markus Schmidt ist vorrangig im IT- und Telekommunikationsrecht sowie im Vergaberecht tätig.

Der Schwerpunkt liegt dabei in der Betreuung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei IT- und TK-Projekten - beginnend mit der Vertragsgestaltung und –verhandlung über die Projektbegleitung bis zum rechtlichen Krisenmanagement. Auch im Bereich des Vergaberechts berät er Auftraggeber und Auftragnehmer in sämtlichen Stadien des Vergabeverfahrens einschließlich der Vertretung in Nachprüfungsverfahren. 

Daneben berät Markus Schmidt Hard- und Software- ebenso wie TK-Anbieter und andere Hochtechnologieunternehmen im gesamten Bereich des Vertragsrechts, des Wettbewerbs- und Markenrechts (einschließlich Markenrecherchen und –anmeldungen).

Er verfügt außerdem über große Erfahrung in Organisation und Bearbeitung IT-gestützter Massenbeitreibungsmandate.

Sprachen: Deutsch, Englisch

19.04.2024

Ausgezeichnet


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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.

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Sie finden bei uns Informationen zur Ausschreibung und Beschaffung von Software durch die öffentliche Hand - z.B. Beschaffung von Gebrauchtsoftware, Open-Source-Software oder über Rahmenverträge.

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Aktuelle Veröffentlichungen

Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581


Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478


Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691


Michael Karger,
BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35

 

IT-Recht im beck-blog

blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck