
Softwarelizenzen
Gebrauchtsoftware
Gebrauchtsoftware - d.h. der Wiederverkauf von Standardsoftware-Lizenzen - ist urheberrechtlich und vergaberechtlich derzeit heiß umstritten. Insbesondere bei der Gestaltung von Ausschreibungen ist die Öffentliche Hand gehalten, sich mit dem Thema intensiver auseinanderzusetzen.
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30.06.2015 | Gebrauchtsoftware | von Dr. Truiken J. Heydn
Entscheidungsgründe des UsedSoft III-Urteils des BGH veröffentlicht: Volumenlizenzen dürfen einzeln weiterveräußert werden
Während das von unserer Partnerin Dr. Truiken Heydn für den US-Softwarehersteller Oracle gegen den Gebrauchtsoftwarehändler UsedSoft geführte Verfahren vor dem OLG München eine überraschende Wendung nahm und letztlich doch noch zugunsten Oracle endete, entschied der BGH im Parallelverfahren Adobe ./. UsedSoft mit Urteil vom 11. Dezember 2014, Az. I ZR 8/13, dessen Gründe jetzt veröffentlicht wurden, zugunsten UsedSoft, dass Volumenlizenzen aufgespalten werden dürfen. mehr »10.04.2015 | Gebrauchtsoftware | von Dr. Truiken J. Heydn
Überraschendes Ende des Falles usedSoft vor dem OLG München: usedSoft nimmt Berufung zurück und muss Kosten des Verfahrens tragen
In dem seit vielen Jahren durch sämtliche Instanzen geführten Rechtsstreit zwischen US Softwarehersteller Oracle und Gebrauchtsoftwarehändler usedSoft über die Zulässigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware, das von Beginn an bis zum Schluss (2005 bis 2015) federführend von unserer Partnerin Dr. Truiken Heydn betreut wurde, gab es nach der Zurückverweisung des Verfahrens durch den BGH an das OLG München eine überraschende Wendung. In der mündlichen Verhandlung am 27. November 2014 gab usedSoft zunächst bezüglich des markenrechtlichen und des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrags strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab, woraufhin diese Anträge übereinstimmend für erledigt erklärt wurden, und nahm nach der mündlichen Verhandlung die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil aus de mehr »31.07.2013 | Gebrauchtsoftware | von Dr. Truiken J. Heydn
Gebrauchtsoftware: BGH verweist Rechtsstreit im Fall usedSoft an das OLG München zurück
Der BGH hat mit Urteil vom 17. Juli 2013, dessen Gründe noch nicht vorliegen, den Rechtsstreit im Fall usedSoft (Az. I ZR 129/08) an das OLG München zurückverwiesen. Das OLG München muss nun feststellen, ob das Geschäftsmodell von usedSoft die Anforderungen an einen legalen Handel mit gebrauchter Software erfüllt. Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 (Az. C-128/11) diverse Voraussetzungen formuliert, die vorliegen müssen, damit sich ein Gebrauchtsoftwarehändler auf den Grundsatz der Erschöpfung berufen kann. So dürfen etwa keine Lizenzen aufgespaltet werden, und der Ersterwerber der Software muss seine Kopie unbrauchbar machen. mehr »24.09.2012 | Gebrauchtsoftware | von Dr. Truiken J. Heydn
TCI Seminar am 9.10.2012 in München: Softwarevertrieb nach dem usedSoft-Urteil des EuGH – Was müssen Softwareanbieter und Softwarenutzer nun beachten?
Das usedSoft-Urteil des EuGH hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Die Verunsicherung in der Softwarebranche ist groß. TCI Rechtsanwälte hat das Verfahren vor dem EuGH für den Softwarehersteller geführt und verfügt daher über vertiefte Expertise in diesem Themenbereich. mehr »3.07.2012 | Gebrauchtsoftware | von Dr. Truiken J. Heydn
EuGH-Urteil zum Handel mit Gebrauchtsoftware
Mit Urteil vom 3. Juli 2012 hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Handel mit gebrauchter Software auch dann unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt, wenn die Software ursprünglich nicht auf einem Datenträger, sondern über das Internet erworben wurde. TCI Rechtsanwälte vertrat unter der Federführung von Dr. Truiken Heydn den Softwarehersteller Oracle in diesem Verfahren. mehr »20.06.2012 | Gebrauchtsoftware | von Dr. Truiken J. Heydn
EuGH entscheidet am 3. Juli 2012 über die Zulässigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware
Am 3. Juli 2012 verkündet der Europäische Gerichtshof das Urteil im Verfahren Oracle ./. usedSoft (Rs. C-128/11). Oracle wird in diesem Verfahren unter der Federführung von Rechtsanwältin Dr. Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälte verteten. mehr »25.04.2012 | Gebrauchtsoftware | von Dr. Truiken J. Heydn
Generalanwalt beim EuGH bestätigt Unzulässigkeit des Handels mit "gebrauchten" Softwarelizenzen
Der Generalanwalt beim EuGH vertritt in seinen Schlussanträgen im Verfahren Oracle ./. usedSoft (Rs. C-128/11) die Auffassung, dass der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen unzulässig ist. Oracle wird in diesem Verfahren unter der Federführung von Rechtsanwältin Dr. Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälte verteten. mehr »
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