Sie finden hier aktuelle Gerichtsentscheidungen zum IT-Recht.
Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.03.2012 (Az. 12 O 579/10) eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz abgewiesen. Im vorliegenden Fall berief sich der abgemahnte Inhaber des Internetanschlusses darauf, dass er die betreffenden Dateien nicht kenne, diese sich auch nicht auf seinem Rechner befinden, und darüber hinaus eine Filesharing-Software auf seinem Rechner gar nicht installiert sei. Nach Ansicht des LG Düsseldorf war auf Grund dieser Darlegungen nicht erwiesen, dass über den Anschluss des Beklagten eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sei. Auch über den Rechner des Beklagten sei auf Grund der Darlegung die Rechtsverletzung nicht begangen worden, so dass das Gericht sowohl eine Störer- als auch eine Täterhaftung ausschloss.
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Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11, festgestellt, dass ein Familienvater weder als Täter noch als Störer für seinen Internetanschluss haftet.
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Das Landgericht Hamburg tendiert laut einem Hinweisbeschluss vom 21. Juni 2012 (Az. 308 O 495/11) nun auch dazu, dass gegenüber volljährigen Kindern keine Prüfpflichten hinsichtlich Filesharing bestehen.
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Mit einem am Mittwoch, den 16. Mai 2012 verkündeten Urteil hat der u.a. für Urheberrechtsfragen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln über die Frage entschieden, wann ein Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von seinem den Anschluss mitbenutzenden Ehegatten begangen wurden (Az: 6 U 239/11). Nach Ansicht des Gerichts löst die bloße Überlassung der Mitbenutzungsmöglichkeit noch keine Haftung auslöst. Eine solche entstände erst dann, wenn der Anschlussinhaber von illegalen Aktivitäten bei der Nutzung des Internetanschlusses durch seinen Ehepartner Kenntnis erlangt oder wenn eine Aufsichtspflicht bestehe. Eine solche Pflicht bestehe aber nicht gegenüber Ehegatten, sondern lediglich gegenüber minderjährigen Kindern.
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Entgegen weitläufiger Ansicht gilt eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung gerade nicht 30 Jahre lang. Dies hat der BGH mit Urteil vom 06.07.2012 (Az. V ZR 122/11) entschieden.
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Das LG Köln folgt der Rechtsprechung des OLG Köln und hat eine Schadensersatzklage wegen des vermeintlichen Zugänglichmachens verschiedener Musiktitel im Internet mit Urteil vom 24.10.2012 (Az. 28 O 391/11) abgewiesen. Auch in diesem Fall wurde gegenüber einem Familienvater Zahlungsklage erhoben. Die Kläger verlangten 5400 EUR Schadensersatz für etwa 2.200 Musikdateien.
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Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen einen teilweise abweisenden Prozesskostenhilfeantrag hat das OLG Köln am 04.06.2012 (Az. 6 W 81/12) festgestellt, dass Eltern umfassende Prüf- und Sorgfaltspflichten des Anschlussinhabers gegenüber volljährigen Mitnutzern des Internetanschlusses obliegen, unabhängig der Tatsache, ob es sich dabei um Familienmitglieder oder sonstige Dritte handelt.
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JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog