Wir beraten Behörden und Unternehmen bei Vergabeverfahren mit IT-Bezug. Wir begleiten Auftraggeber bei Vergabeverfahren von der Planung bis zum Zuschlag und bei Streitigkeiten mit Bietern. Auf Unternehmerseite sorgen wir für vergaberechtskonforme Angebote, prüfen die Erfolgsaussichten von Rügen und Nachprüfungsverfahren und vertreten Sie im Vergaberechtsstreit.
Wir kennen die speziellen Bedürfnisse und Probleme der öffentlichen Verwaltung und die Besonderheiten der EVB-IT aus erster Hand:
Rechtsanwalt Norman Müller gehört der Arbeitsgruppe an, die unter Führung des
Bundesministerium des Inneren die EVB-IT, die Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für die IT-Beschaffung verhandelt.
Norman Müller hält am 14. und 15.10.2013 in Berlin ein Seminar zum Thema "EVB-IT Intensiv" für das Führungskräfte-Forum des Behörden-Spiegels.
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Norman Müller hält am 10. September 2013 in Berlin ein Seminar zum Thema "Einführung in die EVB-IT" für das Führungskräfte-Forum des Behörden-Spiegels.
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Am 12. Februar 2013 hält Norman Müller in Berlin ein Seminar zum Thema "Einführung in die EVB-IT" für das Führungskräfte-Forum des Behörden-Spiegels.
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Norman Müller hält am 3. und 4. Dezember 2012 für das Führungskräfte-Forum des Behörden-Spiegels in Berlin ein Seminar zum Thema " EVB-IT Systemverträge".
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Ob eine Vergabe national oder EU-weit durchzuführen ist, hängt davon ab, ob die Höhe des geschätzten Auftragswertes unterhalb oder oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Unterschreitet der geschätzte Auftragswert die Schwellenwerte, ist von einem nationalen Vergabeverfahren auszugehen. Überschreitet der geschätzte Auftragswert die Schwellenwerte, handelt es sich um ein EU-weites Vergabeverfahren. Die Schwellenwerte sind zum 01.01.2012 geändert worden.
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Die neue Version der UfAB V 2.0 vom 15.06.2010 berücksichtigt alle Ergänzungen und Neuerungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom April 2009, die Vergabeverordnung (VgV) in der Fassung vom Juni 2010 sowie die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A) in der Fassung vom Dezember 2009.
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In der Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung ist auf die in § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB enthaltene 15-tägige Rechtsbehelfsfrist zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens hinzuweisen. Andernfalls bleiben verspätet erhobene Nachprüfungsanträge zulässig (Beschluss des OLG Celle vom 4. März 2010, Az: 13 Verg 1/10).
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog