Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt drohen allen Unternehmen, die die Anforderungen der DS-GVO nicht erfüllen, ein erhöhtes Haftungsrisiko und gravierende Sanktionen, insbesondere hohe Bußgelder.
Wir beraten Sie gerne zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie findet ab diesem Stichtag unmittelbar Anwendung und im Falle eines Verstoßes drohen erhebliche Sanktionen, die von Schadensersatzansprüchen über Datenschutzüberprüfungen (Audits) der Aufsichtsbehörde bis hin zum Verbot der rechtswidrigen Datenverarbeitung und Geldbußen in Millionenhöhe reichen können.
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Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt drohen allen Unternehmen, die die Anforderungen der DS-GVO nicht erfüllen, ein erhöhtes Haftungsrisiko und gravierende Sanktionen, insbesondere hohe Bußgelder.
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JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog